Bekanntmachung nach §97 Abs. 1 GemO


Bekanntmachung der Ortsgemeinde Hainau

  1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen.
  2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 mit dem Huashaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Gemeinderat am 03.01.2018 zugeleitet.

  1. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und  Anlagen liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung, Bahnhofstr. 1, 56355 Nastätten, Zimmer 206, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme aus.
  2. Die Einwohner der Ortsgemeinde Hainau haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Bahnhofstr. 1, 56355 Nastätten, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seinen Anlagen einzureichen.
    Die Vorschläge sind schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten oder elektronisch an post@vg-nastaetten.de einzureichen. Der Gemeinderat wird vor Beschlussfassung der Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen  Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

 

Ortsgemeinde Hainau, 03.01.2018

Ortsbürgermeister

Carsten Schmidt